Räum- und Streudienst

Räum- und Streudienst in NRW

Schneeräumung und Streugutausbringung auf Gehwegen, Zufahrten, Parkplätzen und Eingangsbereichen – maschinell oder manuell, je nach Fläche.

Die Ausgangslage

Wann Räum- und Streudienst notwendig ist

Sobald Schnee fällt oder Glätte entsteht, greift die Verkehrssicherungspflicht. Gehwege müssen geräumt, Zufahrten freigemacht und gefährliche Stellen gestreut werden – oft noch vor Tagesanbruch und bei Bedarf mehrmals am Tag.

Für viele Eigentümer, Vermieter und Unternehmen ist das mit eigenem Personal kaum leistbar: Die Einsätze fallen unplanbar an, erfordern spezielle Ausrüstung und müssen auch an Wochenenden und Feiertagen zuverlässig durchgeführt werden.

Dazu kommt: Die gesetzlichen Räumzeiten variieren je nach Kommune, liegen aber in der Regel zwischen 7:00 und 20:00 Uhr an Werktagen und 9:00 bis 20:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen. Innerhalb dieser Zeiten müssen Gehwege durchgehend sicher begehbar sein.

Räum- und Streudienst <span>in NRW</span>
Unser Service

Was unser Räum- und Streudienst umfasst

Unser Räum- und Streudienst deckt die gesamte Bandbreite der winterlichen Flächenbetreuung ab: von der manuellen Gehwegräumung über den maschinellen Parkplatzdienst bis zur großflächigen Streugutausbringung auf Firmengeländen.

Wir setzen zugelassene Streumittel ein und passen die Methode an die jeweilige Fläche und Witterung an. Alle Einsätze werden dokumentiert, damit Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachweisbar nachkommen.

Unsere Teams arbeiten nach festen Qualitätsstandards: Gehwege werden auf mindestens 1,20 Meter Breite geräumt, Eingangsbereiche und Treppen erhalten besondere Aufmerksamkeit, und bei Bedarf werden auch Behindertenparkplätze und Rollstuhlrampen priorisiert behandelt.

Manuelle Räumung

Gehwege, Treppen, Eingangsbereiche und enge Zugänge per Hand geräumt.

Maschinelle Räumung

Parkplätze, Zufahrten und große Flächen mit professioneller Ausrüstung.

Streugutausbringung

Zugelassene Streumittel – dosiert und flächengerecht aufgebracht.

Mehrfacheinsätze

Bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glättebildung sind Nachräumungen und Nachstreuungen selbstverständlich Teil unseres Services.

Die Wahl des Räumverfahrens richtet sich nach der Fläche, der Schneemenge und den örtlichen Gegebenheiten. Enge Gehwege und Treppen werden manuell geräumt, während Parkplätze und Zufahrten maschinell bearbeitet werden. So stellen wir sicher, dass jede Fläche mit der passenden Methode behandelt wird – effizient und ohne Schäden an Oberflächen oder Vegetation.

Bei Bedarf bieten wir auch die Beseitigung von Streugut-Rückständen am Saisonende an. So hinterlassen wir Ihre Flächen nicht nur im Winter sicher, sondern auch nach dem Winter sauber.

Für wen geeignet

Wer unseren Räum- und Streudienst nutzt

Räum- und Streudienst ist für alle Arten von Objekten und Flächen relevant – überall dort, wo Menschen gehen, fahren oder arbeiten und im Winter eine sichere Nutzung gewährleistet sein muss.

Hausverwaltungen

Gehwege und Zugänge an Wohnanlagen – zuverlässig und dokumentiert.

Gewerbekunden

Kundenparkplätze, Eingänge und Betriebsflächen sicher halten.

Privatkunden

Gehweg und Einfahrt – gesetzliche Pflicht ohne eigenen Aufwand erfüllen.

Häufige Fragen

Fragen zum Räum- und Streudienst

Wir verwenden zugelassene, umweltverträgliche Streumittel – in der Regel Splitt oder abstumpfende Granulate. Auf Wunsch und sofern kommunal erlaubt, setzen wir auch Auftausalz ein. Die Wahl des Mittels richtet sich nach der Fläche und den örtlichen Vorschriften.
Bei anhaltendem Schneefall sind Nachräumungen selbstverständlich Teil unseres Services. Die Häufigkeit richtet sich nach der Intensität des Schneefalls und den vertraglichen Vereinbarungen.
Ja, wir bieten Räum- und Streudienst auch einzeln an. Manche Kunden benötigen nur die Streuung bei Glätte, andere nur die Schneeräumung. Wir passen den Umfang an Ihren Bedarf an.
Die Haftung liegt in der Regel beim Eigentümer oder Betreiber der Fläche. Mit einem professionellen Räum- und Streudienst und dokumentierten Einsätzen können Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind – das schützt Sie im Schadensfall.